Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/97 (IDD) Versicherungsvertriebsrichtlinie vom 20. Januar 2016 über den Versicherungsvertrieb (überarbeiteter Text) Text mit Bedeutung für den EWR.
IDD ist Mindestharmonisierungsrichtlinie und seine Bestimmungen sind in zwei delegierten Verordnungen festgelegt: der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2358 der Kommission über Anforderungen an die Produktaufsicht und das Produktmanagement und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2359 der Kommission über Informationsanforderungen und Geschäftsverhaltensregeln.
Im August 2021 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) 2017/2358 und (EU) 2017/2359 erlassen, berücksichtigt Nachhaltigkeitsfaktoren, Risiken und Präferenzen bis hin zu Produktüberwachungs- und Managementanforderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherer. Vertriebspartner sowie Geschäftsregeln und Anlageberatung für Versicherungsanlageprodukte.
Diese Richtlinie legt Regeln für den Vertrieb von Versicherungen und Rückversicherungen in der Europäischen Union mit dem Ziel fest den Verbraucherschutz verbessern A Gewährleistung gleicher Bedingungen für alle Händler, unabhängig davon, ob sie Produkte direkt oder über Zwischenhändler verkaufen.
Die Richtlinie gilt für:
- Versicherungsgesellschaften
- Versicherungsvermittler
- Rückversicherungsvermittler
- Zusatzversicherungsvermittler (mit bestimmten Ausnahmen)
und an alle Personen, die Informationen über Versicherungsprodukte bereitstellen und Kunden den Abschluss eines Versicherungsvertrages online ermöglichen.
Richtlinie beinhaltet nicht Personen, die nur zur Verfügung stellen gelegentlicher Rat über Versicherungen im Rahmen anderer beruflicher Tätigkeiten.
Hauptpunkte der Richtlinie:
- Registrierung von Vermittlern: Vermittler müssen im Register der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats eingetragen sein, in dem sie ihren Wohnsitz oder Sitz haben.
- Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit: Auf der Grundlage des Grundsatzes der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit können Vermittler in der gesamten EU tätig werden.
- Aufsicht: Der Herkunfts- und der Aufnahmemitgliedstaat arbeiten bei der Aufsicht über Vermittler zusammen.
- Fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten: Vermittler müssen ausreichende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen und sich regelmäßig weiterbilden.
- Guter Ruf: Vermittler müssen einen guten Ruf und ein sauberes Strafregister haben.
- Haftpflichtversicherung: Vermittler müssen über eine Haftpflichtversicherung für Schäden verfügen, die bei der Ausübung ihres Berufs entstehen.
- Schutz der Kundengelder: Die Richtlinie führt Maßnahmen ein, um die Gelder der Kunden vor der Inkompetenz des Vermittlers zu schützen.
- Transparenz der Belohnungen: Empfehlungsgeber müssen den Kunden Auskunft über ihre Belohnung geben.
- Kundenbedürfnisse einschätzen: Der Verkauf von Versicherungen muss immer auf einer Einschätzung der Bedürfnisse des Kunden basieren.
- Beratung: Im Falle einer Beratung muss dem Kunden eine persönliche Empfehlung vorgelegt werden.
- Cross-Selling: Die Richtlinie regelt die Regeln des Cross-Sellings, um nachteilige Praktiken für den Kunden zu verhindern.
- Produktüberwachung: Versicherungsunternehmen müssen sicherstellen, dass Versicherungsprodukte den Bedürfnissen des Zielmarkts entsprechen.
- Sanktionen: Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die Richtlinie festlegen.
Die Richtlinie zielt darauf ab Verbraucherschutz stärken A Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes für Versicherungen. Es führt strengere Regeln für Vermittler und Versicherungsunternehmen ein, um Transparenz und Fairness beim Verkauf von Versicherungsprodukten zu gewährleisten.