EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflicht für Unternehmen (CSDDD)

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2024/1760 vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit und die Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 a Die am 25. Juli 2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2023/2859 stellt einen wichtigen Schritt der Europäischen Union (EU) dar, nachhaltige Praktiken in die grundlegenden Betriebsstrategien von Unternehmen zu integrieren. Das CSDDD ist ein gesetzgeberischer Schritt der EU zur Integration nachhaltiger und verantwortungsvoller Geschäftsabläufe, um eine nachhaltigere Wirtschaft zu unterstützen. Die neuen Regeln gelten für große EU-Unternehmen sowie für Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro erwirtschaften (auf Unternehmens- oder Gruppenebene), einschließlich Vermögensverwaltern. Es wird erwartet, dass die neuen Regeln ab 2027 schrittweise in Kraft treten. Die neuen Regeln führen außerdem ein neues zivilrechtliches Klagerecht gegen ein Unternehmen ein, das seinen Nachhaltigkeits-Due-Diligence-Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch bestimmten Menschen oder der Umwelt Schaden zufügt Probleme. Rechte einer natürlichen oder juristischen Person. Als Vorbereitung auf die schrittweise Umsetzung dieser Änderungen können Unternehmen in Erwartung der Umsetzung der CSDDD in nationales Recht durch die EU-Mitgliedstaaten in den nächsten zwei Jahren proaktive Compliance-Maßnahmen in Betracht ziehen. (Harry Keegan, Ezra Zahabi, George O'Malley, mehr unter lexology.com )