Die Ökodesign-Verordnung (im Folgenden „Verordnung“ genannt) ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten. Sie schafft einen Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktgruppen, um die Nachhaltigkeit dieser Produkte zu verbessern. In diesem Blog beschreiben wir, was diese Anforderungen sind (oder sein können), wann und für wen sie gelten. Wir haben diesen Blog bereits über den Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission geschrieben. Im Folgenden gehen wir auf die endgültige Verordnung ein, die vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen wurde. (Valérie van 't Lam, Bram Schmidt, mehr unter lexology.com)