Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass sie Briefe an 17 EU-Mitgliedstaaten verschickt hat, die Vertragsverletzungsverfahren gegen sie einleiten, weil sie nicht gemeldet haben, dass sie die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) vollständig in ihre nationalen Gesetze umgesetzt haben.
Die CSRD ist eine wichtige Aktualisierung der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD), dem bisherigen Rahmenwerk der EU für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, und erhöht die Zahl der Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen müssen, von rund 12.000 auf Basis der neuen europäischen Basis Sustainability Reporting Standards (ESRS) CSRD führt detailliertere Berichtspflichten zu den Umweltauswirkungen eines Unternehmens, zu Menschenrechten und Sozialstandards sowie zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken ein. (Mark Segal, mehr unter esgtoday.com)