Neue Regeln für Kennzeichnung, Berichterstattung, Zertifizierung und Portal für F-Gase

Die Kommission hat vier Durchführungsverordnungen angenommen, um sie an die neuen Vorschriften der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) anzupassen, die im März 2024 in Kraft trat. Durchführungsverordnung zum Format der F-Gas-Etiketten erforderlich auf Behältern mit F-Gasen sowie auf bestimmten Produkten und Geräten mit F-Gasen. Diese neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2025. Bis dahin gilt die Kennzeichnungspflicht gemäß Artikel 12 der bisherigen F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014. (Mehr dazu Climate.ec.europa.eu)