Am 10. September 2024 wurde das Gesetzesdekret Nr. 125 vom 6. September 2024 (im Folgenden „Dekret“) zur Umsetzung der Richtlinie 2022/2464/EU, bekannt als Corporate Sustainability Reporting Directive oder CSRD, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen für Unternehmen.
WICHTIGSTE INNOVATIONEN
CSRD – Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, Richtlinie 2004/109/EG, Richtlinie 2006/43/EG und Richtlinie 2013/34/EU – führt wesentliche Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein und zielt darauf ab, die Transparenzauswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Umwelt, das Soziale und die Unternehmensführung (ESG) von Unternehmen zu fördern durch Stärkung der jährlichen Berichtspflichten. Das Dekret zur Umsetzung des CSRD wird das Gesetzesdekret Nr. ersetzen. 254 vom 30. Dezember 2016 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2014/95 zur nichtfinanziellen Erklärung („NFS“). Nachfolgend sind die wichtigsten Neuerungen aufgeführt, die sich aus der Anwendung des Dekrets ergeben:
- Erweiterung des Themenkreises, für den die Meldepflicht gilt;
- Erweiterung des Umfangs der Nachhaltigkeitskommunikation, die Informationen zur Nachhaltigkeit und etwaigen negativen Auswirkungen nicht nur in Bezug auf die Aktivitäten des Unternehmens, sondern auch in Bezug auf seine Wertschöpfungskette nach oben und unten umfassen muss;
- Double-Signifikanz-Ansatz;
- Harmonisierung der Berichtskriterien durch die Verwendung gemeinsamer Standards (European Sustainability Reporting Standards oder ESRS);
- Zertifizierung der Konformität der im Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Daten;
- Aufnahme von Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht;
- Digitalisierung der Kommunikation.
(Melania Mazzonová, mehr unter lexology.com)