Die neue EU-Verordnung zur Naturrestaurierung: Auswirkungen und Chancen für Unternehmen.

Am 24. Juni 2024 hat die Europäische Union die Verordnung verabschiedet (EU) 2024/1991 zur Wiederherstellung der Natur, veröffentlicht am 29. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union und gültig ab 18. August 2024 (im Folgenden „Verordnung“ genannt). Die Verordnung, die rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme einführt, wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die in der Europäischen Union tätig sind. Ziel dieses Papiers ist es, die wesentlichen Konsequenzen zu skizzieren, die die Verabschiedung der Verordnung für Unternehmen haben wird, und gleichzeitig einen Überblick über die Maßnahmen zu geben, die für eine wirksame Vorbereitung erforderlich sind. (Pinella Altiero, Melania Mazzonová, mehr unter lexology.com)