EU-Verordnung zur Entwaldung 2023/1115 (die „Verordnung“) zielt darauf ab, der weltweiten Entwaldung entgegenzuwirken, indem sie verlangt, dass bestimmte Waren und Produkte „entwaldungsfrei“ und legal hergestellt werden müssen, bevor sie in der EU verkauft oder exportiert werden dürfen. Um die Einhaltung sicherzustellen, müssen die Wirtschaftsakteure bei den auf dem EU-Markt gehandelten Produkten eine strenge Sorgfaltsprüfung durchführen.
Die Verordnung gilt in ihrer jetzigen Form ab dem 30. Dezember 2024 und sechs Monate später für KMU. Wichtige Interessengruppen drängen jedoch darauf, dieses Datum zu verschieben, um Betreibern und Händlern mehr Zeit für die Einhaltung wichtiger Bestimmungen der Verordnung zu geben. (Jay Sattin, David Foy, mehr unter lexology.com)