Umweltaktivisten, darunter Organisationen wie das Climate Action Network und das Global Legal Action Network, gehen rechtliche Schritte gegen die Europäische Kommission ein. Sie argumentieren, dass die aktuellen Pläne der Europäischen Union (EU), die Emissionen bis 2030 zu senken, nicht ausreichen, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen, das eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C vorsieht. Aktivisten glauben, dass die Ziele der EU dieser zentralen Verpflichtung nicht gerecht werden.
Hintergrund des Falles
Dieser rechtliche Schritt ist bedeutsam, da es das erste Mal ist, dass EU-Gerichte beurteilen, ob die Klimaziele der EU angemessen sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Vergangenheit entschieden, dass Länder Emissionsziele auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse formulieren müssen, um die 1,5°C-Grenze nicht zu überschreiten. In diesem Fall wird geprüft, ob die Ziele der EU angemessen sind und durch wissenschaftliche Beweise zum Schutz der Umwelt gestützt werden.
Welche rechtlichen Schritte wurden eingeleitet?
Am 23. August 2024 forderten diese beiden gemeinnützigen Organisationen die Europäische Kommission auf, die jährlichen Emissionszuteilungen (AEA) zu überprüfen, die Emissionsreduktionsziele für einzelne EU-Mitgliedstaaten festlegen. Als die Kommission ihren Antrag am 14. Dezember 2023 ablehnte, beschlossen die NGOs, den Fall am 27. Februar 2024 vor den Gerichtshof der EU zu bringen. Angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise hat das Gericht dem Fall hohe Priorität eingeräumt und die Anhörung für 2025 angesetzt.
Emissionsziele und Vorschriften
Die jährliche Emissionszuteilung (Annual Emission Allocation, AEA) ist Teil der EU-Verordnung über gemeinsame Anstrengungen, die jedes EU-Land verpflichtet, seine Emissionen bis 2030 um einen bestimmten Betrag zu reduzieren. Dieser Ansatz berührt Bereiche wie Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft. Allerdings warnen Aktivisten, dass diese Ziele nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht seien und befürchten, dass sie nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen.
Folgen unzureichender Ziele
Laut Aktivisten könnten die aktuellen Emissionsziele der EU bis zum Jahr 2100 zu einem Anstieg der globalen Temperaturen um 3 °C führen, wenn andere Länder eine ähnlich schwache Politik verfolgen. Dieses Ausmaß der Erwärmung könnte verheerende Folgen für den gesamten Planeten haben. Um dies zu verhindern, fordern Aktivisten eine Reduzierung der Emissionen um 65 % bis 2030, was ihrer Meinung nach unerlässlich ist, damit die EU im Kampf gegen den Klimawandel an der Spitze bleiben kann.
Sollten die Aktivisten den Streit gewinnen, könnte die EU gezwungen sein, sich ehrgeizigere Ziele zur Emissionsreduzierung zu setzen. Dies würde nicht nur die EU-Politik an ihre eigenen Umweltgesetze anpassen, sondern auch ihre Verpflichtungen im Rahmen globaler Klimaabkommen stärken.
Über die Europäische Union
Die Europäische Union (EU) wurde 1951 als Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet und hat sich seitdem zu einem Zusammenschluss von 27 Mitgliedsländern mit mehr als 447 Millionen Einwohnern entwickelt. In 19 dieser Länder ist der Euro die offizielle Währung, während im Schengen-Raum Reisen zwischen 26 Ländern ohne Reisepass möglich sind. Die EU hat wichtige Verträge wie die Verträge von Maastricht und Lissabon unterzeichnet und ist bestrebt, bis 2050 CO2-Neutralität zu erreichen. Gleichzeitig unterstützt sie den kulturellen Austausch durch Programme wie Erasmus+. (Co2AI)