EU-Verordnung 2023/1115 über Produkte ohne Entwaldung (im Folgenden „EUDR“ ) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Laut EUDR muss jeder Betreiber oder Händler, der relevante Waren oder deren Produkte auf den EU-Markt bringt oder aus der EU exportiert, nachweisen, dass die Produkte nicht aus kürzlich abgeholzten Flächen stammen oder keinen Beitrag dazu geleistet haben Waldschädigung. Die EUDR gilt für alle Produkte, die ab dem 30. Dezember 2024 (30. Juni 2025 für Kleinunternehmen) in Verkehr gebracht werden.
die Regeln
Rohstoffe wie Rindfleisch, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Gummi und daraus hergestellte Produkte wie Leder, Schokolade, Reifen oder Möbel dürfen nur dann auf den EU-Markt gebracht, bereitgestellt oder aus der EU exportiert werden, wenn:
- sind ohne Abholzung (d. h. die betreffenden Güter dürfen nicht auf Flächen produziert werden, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden, oder im Fall von Holz und Holzprodukten darf das Holz nach dem 31. Dezember 2020 ohne Waldschädigung im betreffenden Wald geerntet werden);
- sie waren in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften hergestellt Herstellungsland; A
- Sie sind abgedeckt Sorgfaltserklärung.
(John Gaffney, mehr unter lexology.com)