In diesem Papier werden mögliche Synergien zwischen dem Carbon Boundary Adjustment Mechanism (CBAM) der Europäischen Union und Artikel 6.2 des Pariser Abkommens untersucht. Da CBAM das Potenzial hat, globale Märkte zu beeinflussen und neuen Volkswirtschaften entgegenzutreten, ist seine Integration in Artikel 6 Abs. 2 könnte einen Weg für gemeinsame und wirksame globale Klimaschutzmaßnahmen bieten. CBAM, das darauf abzielt, durch die Einführung eines CO2-Preises auf Importe gleiche Wettbewerbsbedingungen für die EU-Industrie zu schaffen, ist an die Preisgestaltung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) angepasst und soll 2026 vollständig in Kraft treten. Der Mechanismus soll die EU schützen Industrien aus Nicht-EU-Industrien, die die Kosten der CO2-Produktion externalisieren, und ermutigen Nicht-EU-Länder gleichzeitig, Mechanismen zur CO2-Bepreisung im Einklang mit globalen Vereinbarungen einzuführen. (Ruth Dawes, mehr unter lexology.com)