Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, indem sie 26 Mitgliedstaaten förmlich verwarnt, weil sie die Bestimmungen der überarbeiteten Verordnung nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben. Richtlinie zum EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) im Zusammenhang mit dem neuen Emissionshandelssystem (ETS2). Das überarbeitete EU-Emissionshandelssystem (Richtlinie (EU) 2023/959 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG) ist im Juni 2023 in Kraft getreten. Im Rahmen der Überarbeitung der ETS-Richtlinie wurde ein neues Emissionshandelssystem geschaffen, das getrennt ist vom bestehenden EU-ETS-System abzuweichen, um die CO2-Bepreisung schrittweise auf neue Wirtschaftssektoren auszudehnen, um diese zur Reduzierung ihrer Emissionen zu ermutigen. (Mehr dazu ec.europa.eu)