Die Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“) ist eine EU-Richtlinie, die relevante Unternehmen dazu verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsinformationen in einem speziellen Abschnitt ihrer Geschäftsberichte zu melden. Obwohl es sich hierbei um eine EU-Richtlinie handelt, kann für Unternehmen in jedem Land der Welt eine Berichterstattung erforderlich sein.
Für die Berichterstattung ist zunächst eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit erforderlich, später wird jedoch eine vollständige Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt.
Die Berichterstattung im Rahmen der CSRD muss in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards („ESRS“) erfolgen. Die erste Reihe von ESRS, die „sektorunabhängig“ sind und für Unternehmen gelten, die am unmittelbarsten von den drei ESG-Säulen betroffen sind, umfassen Standards zu Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosystemen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sowie eigene Arbeitskräfte , Mitarbeiter der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinden, Verbraucher und Endnutzer sowie Geschäftsverhalten. (Susanne McMenamin, Fergus Bolster, Garret Farrelly, mehr unter lexology.com)