Naturschutzgesetz: Der Rat gibt endgültig grünes Licht

Heute hat der Rat offiziell – die erste ihrer Art – eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist die Einführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von mindestens 20 % Land- und Meeresflächen der EU bis 2030 und aller Ökosysteme, die einer Wiederherstellung bedürfen, bis 2050.

Es legt konkrete, rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur in jedem der aufgeführten Ökosysteme fest – von Land- über Meeres-, Süßwasser- bis hin zu städtischen Ökosystemen.

Ziel der Verordnung ist es, den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen abzumildern. Es wird der EU helfen, ihren internationalen Umweltverpflichtungen nachzukommen und die europäische Natur wiederherzustellen. (Mehr dazu consilium.europa.eu)