Was ist „Fit für 55“?

Gemäß der europäischen Klimagesetzgebung ist die Erreichung des EU-Klimaziels, die EU-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren, eine gesetzliche Verpflichtung. EU-Länder bereiten neue Gesetze vor, die darauf abzielen, dieses Ziel und die Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen.

Das Fit for 55-Paket besteht aus einer Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Gesetzgebung und zur Einführung neuer Initiativen, um sicherzustellen, dass die EU-Politik die vom Rat und dem Europäischen Parlament vereinbarten Klimaziele erfüllt. Fit for 55 bezeichnet das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren. Das vorgeschlagene Paket zielt darauf ab, die EU-Gesetzgebung an das Ziel für 2030 anzupassen.

Ziel dieses Vorschlagspakets ist es, einen kohärenten und ausgewogenen Rahmen für die Erreichung der EU-Klimaziele zu schaffen, indem:

  • sorgt für eine faire und sozial korrekte Transformation
  • bewahrt und stärkt die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie und sorgt gleichzeitig für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis zu Wirtschaftssubjekten aus Drittländern
  • unterstützt die Führungsrolle der EU im globalen Kampf gegen den Klimawandel

Die Vorschläge des Fit for 55-Pakets wurden zunächst in den für das jeweilige Politikfeld zuständigen Arbeitsgruppen des Rates auf fachlicher Ebene vorgestellt und diskutiert.

Sie wurden später von den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten im AStV erörtert, deren Aufgabe es war, die Bedingungen für eine Einigung zwischen den 27 Mitgliedstaaten vorzubereiten. Anschließend tauschten die EU-Minister in verschiedenen Ratsformationen ihre Ansichten zu den Vorschlägen aus und versuchten, zu jedem vorgeschlagenen Rechtsakt eine Einigung auf einen gemeinsamen Standpunkt zu erzielen.

Im Rahmen des regulären Gesetzgebungsverfahrens tritt der Rat anschließend in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und strebt eine gemeinsame Einigung zur endgültigen Verabschiedung einzelner Rechtsakte an.