CSRD-Update – Erläuterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU, Teil 1 von 2

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde der Umfang der nichtfinanziellen Berichterstattung für große Unternehmen mit Wirkung zum 1. Januar 2024 aktualisiert und erweitert, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024 als erstem Berichtszeitraum.

CSRD verlangt von großen Unternehmen, über wesentliche Nachhaltigkeits-/ESG-Auswirkungen, Risiken und Chancen zu berichten, die sich auf ihr Geschäft, ihre Finanzlage, ihre Leistung und ihre Cashflows auswirken, auch entlang ihrer Wertschöpfungsketten. (Simon O'Neill, Mehr unter lexology.com)