EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Anleitung zur Wertschöpfungskette

Letzten Freitag hat EFRAG seine ersten drei Leitliniendokumente zur ESRS-Implementierung fertiggestellt. Die Leitlinien umfassen Wesentlichkeitsbewertung (IG 1), Wertschöpfungskette (IG 2) und ESRS-Datenpunkte (IG 3).

Für Uneingeweihte: EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) ist der technische Berater der Europäischen Kommission, der die im Rahmen der CSRD herausgegebenen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entworfen hat. (Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates) Seine Aufgabe besteht darin, dem europäischen öffentlichen Interesse an Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Entwicklung und Förderung europäischer Ansichten zur Unternehmensberichterstattung zu dienen. (Michael R. Littenberg, Marc Rotter, Samantha Elliott, mehr unter lexology.com)