Was kann man von CSDDD Nr. erwarten? 2 EU

Neben der öffentlichen Durchsetzung ihrer Sorgfalts- und Meldepflichten können EU- und Nicht-EU-Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit erheblichen Haftungsrisiken konfrontiert sein. Die zentrale Bestimmung zur Einführung des zivilrechtlichen Haftungsrahmens ist Artikel 29, der über die bestehenden Lieferkettengesetze der Mitgliedstaaten hinausgeht, wie beispielsweise das deutsche Lieferkettengesetz, das keine Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung enthält.

Bei Nichteinhaltung können Unternehmen für Schäden haftbar gemacht werden, die einer natürlichen oder juristischen Person entstehen Die Sorgfaltspflichten von CSDDD erfüllen, um nachteilige Auswirkungen zu verhindern oder zu beenden (Artikel 10, 11). Diese Sorgfaltspflichten gelten nicht nur für den Betrieb des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften, sondern auch für Geschäftspartner in der Kette. Anders als im Vorschlag des Europäischen Parlaments erstreckt sich die Haftung jedoch nicht auf alle Verpflichtungen aus der CSDDD. Insbesondere begründet die Richtlinie selbst keine Haftung im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Unternehmens aus dem Klimaplan gemäß Artikel 22. (Moritz Becker, Mijke Sinninghe Damsté, Ján Henning Buschfeld, mehr unter lexology.com)