Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) beginnt mit einer Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Die neue „Kohlenstoffsteuer“ gilt für bestimmte Kategorien importierter Waren aus Nicht-EU-Ländern, die bei der Herstellung hohe CO-Emissionen verursachen 2 . Ziel seiner Einführung ist es, eine mögliche Umgehung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Bekämpfung des Klimawandels durch die Einfuhr von Waren aus Drittländern zu verhindern, die keine EU-Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen anwenden. Der Mechanismus soll die Preise importierter Güter an die tatsächlich damit verbundene CO2-Intensität anpassen. (Agnieszka Kisielewska)
CBAM umfasst:
- Zement (ausgewählte Produkte aus Kapitel 25 der Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Kommission oder CN);
- Elektrizität (KN-Code 2716 00 00);
- Düngemittel (einschließlich Codes der Positionen 2808, 2814, 2834, 3102 und 3105, mit Ausnahme der KN-Position 3105 60 00);
- Waren der Stahlindustrie; zum Beispiel Eisen und Stahl sowie Eisen- und Stahlrohre (ausgewählte Produkte in den Kapiteln 72 und 73 der KN); A
- Aluminium (ausgewählte Produkte aus Kapitel 76 der KN).