Ein Leitfaden für die Anfangsphase von CBAM

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) beginnt mit einer Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Die neue „Kohlenstoffsteuer“ gilt für bestimmte Kategorien importierter Waren aus Nicht-EU-Ländern, die bei der Herstellung hohe CO-Emissionen verursachen 2 . Ziel seiner Einführung ist es, eine mögliche Umgehung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Bekämpfung des Klimawandels durch die Einfuhr von Waren aus Drittländern zu verhindern, die keine EU-Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen anwenden. Der Mechanismus soll die Preise importierter Güter an die tatsächlich damit verbundene CO2-Intensität anpassen. (Agnieszka Kisielewska)

CBAM umfasst:

  • Zement (ausgewählte Produkte aus Kapitel 25 der Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Kommission oder CN);
  • Elektrizität (KN-Code 2716 00 00);
  • Düngemittel (einschließlich Codes der Positionen 2808, 2814, 2834, 3102 und 3105, mit Ausnahme der KN-Position 3105 60 00);
  • Waren der Stahlindustrie; zum Beispiel Eisen und Stahl sowie Eisen- und Stahlrohre (ausgewählte Produkte in den Kapiteln 72 und 73 der KN); A
  • Aluminium (ausgewählte Produkte aus Kapitel 76 der KN).